Inkasso-Dienstleister helfen Arztpraxen bei der Durchsetzung offener Honorarforderungen, verursachen aber Kosten und können das Arzt-Patienten-Verhältnis belasten. Als Alternative bietet sich ein konsequentes internes Mahnwesen mit automatisierten Erinnerungen an. Factoring-Anbieter kaufen offene Forderungen zu einem Abschlag an und übernehmen das Ausfallrisiko vollständig. Bei hartnäckigen Zahlungsverweigerern kann ein auf Arztrecht spezialisierter Anwalt das Mahnverfahren einleiten.

Hintergrund

Vor allem bei Privatpatienten und IGeL-Leistungen kommt es gelegentlich zu Zahlungsstreitigkeiten. Factoring bietet dabei den Vorteil sofortiger Liquidität und eines kalkulierbaren Honorarausfallrisikos. Die Kosten liegen typischerweise bei zwei bis fünf Prozent des Forderungsbetrages.

Wann gilt das nicht?

Im Kassenbereich erfolgt die Abrechnung über die KV, die das Ausfallrisiko für Kassenhonorare übernimmt. Inkasso ist dort nicht relevant. Es betrifft ausschließlich Privatliquidation und Selbstzahlerleistungen.

Ärzteversichert empfiehlt Praxisinhaber eine Rechtsschutzversicherung für Honorarstreitigkeiten.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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