Internisten als niedergelassene Fachärzte stehen vor der Wahl zwischen Einzelpraxis, Berufsausübungsgemeinschaft (BAG), Medizinischem Versorgungszentrum (MVZ) oder Praxisgemeinschaft als Organisationsform. Die Einzelpraxis bietet maximale Selbstständigkeit, während eine BAG Kosten und Patientenaufkommen teilt und damit wirtschaftlicher sein kann. Ein MVZ ermöglicht interdisziplinäre Zusammenarbeit und kann Investitionskosten für teure Diagnostikgeräte auf mehrere Schultern verteilen.
Hintergrund
Internisten mit Schwerpunkt Kardiologie oder Gastroenterologie benötigen oft kostspielige Geräteausstattung. Die Wahl der Praxisform beeinflusst maßgeblich, wie diese Kosten finanziert und amortisiert werden. Konsiliartätigkeiten für Hausärzte oder Kliniken bieten zudem eine Möglichkeit, als Internist ohne eigene Praxis tätig zu sein.
Wann gilt das nicht?
Wer auf dem Land eine Einzelpraxis als einziger Internist betreibt, hat oft keine praktische Alternative, da keine Kooperationspartner vor Ort sind. Hier ist die Einzelpraxis trotz höherer Fixkosten die einzig realistische Option.
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Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- KBV – Praxisformen und Zulassung
- Bundesärztekammer – Berufsausübung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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