Interoperabilität im Gesundheitswesen bezeichnet die Fähigkeit verschiedener IT-Systeme, Daten nahtlos auszutauschen, was für Praxen durch die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) immer relevanter wird. Als Alternative zum vollständigen Interoperabilitätskonzept können Praxen auf standardisierte Exportformate wie HL7 oder FHIR setzen, die eine punktuelle Systemkommunikation ermöglichen. Cloud-basierte Praxismanagement-Lösungen integrieren Schnittstellen zu Laboren, Krankenhäusern und Abrechnungsstellen von Haus aus und reduzieren den IT-Aufwand für Praxen erheblich.

Hintergrund

Die Telematikinfrastruktur (TI) bildet in Deutschland die gesetzliche Grundlage für Datenaustausch im Gesundheitswesen. Praxen sind zur TI-Anbindung verpflichtet. Darüber hinaus bieten Praxisverwaltungssystemanbieter proprietäre Lösungen für den Datenaustausch mit ausgewählten Partnern an.

Wann gilt das nicht?

Sehr kleine Praxen mit minimalem Überweisungsvolumen profitieren weniger von komplexen Interoperabilitätslösungen. Für sie reicht oft die gesetzliche TI-Pflichtausstattung.

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Quellen und weiterführende Informationen

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