Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG erlaubt niedergelassenen Ärzten, bis zu 50 Prozent der geplanten Investitionskosten vorab steuermindernd abzuziehen und so Steuerzahlungen in niedrigere Einkommensjahre zu verschieben. Als Alternative ermöglicht die Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 Euro eine vollständige Abschreibung im Anschaffungsjahr. Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 EStG erlauben zusätzlich 20 Prozent der Anschaffungskosten im Anschaffungsjahr abzuschreiben. Leasing vermeidet den Investitionseinsatz vollständig und schont die Liquidität.

Hintergrund

Der IAB ist zeitlich begrenzt: Die geplante Investition muss innerhalb von drei Jahren getätigt werden, sonst droht eine rückwirkende Verzinsung. Eine sorgfältige Investitionsplanung mit dem Steuerberater ist daher unerlässlich. Der maximale IAB beläuft sich auf 200.000 Euro pro Betrieb.

Wann gilt das nicht?

Ärzte mit stagnierenden oder sinkenden Gewinnen profitieren weniger vom IAB, da die Steuererparnis gering ausfällt. Hier sind sofortige Abschreibungen oder Leasing attraktiver.

Ärzteversichert empfiehlt die enge Zusammenarbeit mit Steuerberatern für Heilberufe bei der Investitionsplanung.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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