Kieferorthopäden rechnen GKV-Leistungen nach dem BEMA ab, der für viele Behandlungsschritte feste Honorarpositionen vorschreibt. Als Alternative zur reinen Kassenliquidation können Kieferorthopäden ihre Leistungen gezielt als Privatbehandlung nach GOZ anbieten, insbesondere bei unsichtbaren Aligner-Systemen oder ästhetischen Behandlungen. Die Kombination aus GKV-Grundversorgung und privaten Mehrleistungen über einen Behandlungsvertrag ist eine weitere etablierte Option.
Hintergrund
Die GKV erstattet kieferorthopädische Behandlungen nur bei Kindern bis 18 Jahren und bei einem KIG-Schweregrad von mindestens drei. Erwachsene und ästhetisch motivierte Korrekturen müssen privat abgerechnet werden. Dies eröffnet Kieferorthopäden einen wachsenden Privatmarkt, der gut durch GOZ-Abrechnung erschlossen werden kann.
Wann gilt das nicht?
Praxen, die ausschließlich Kassenpatienten behandeln und keine Privatleistungen anbieten möchten, sind vollständig an den BEMA gebunden. Eine reine Kassenzahnarztpraxis ohne Privatanteile hat weniger Honorarflexibilität.
Ärzteversichert berät Zahnarzt- und KFO-Praxen zu Absicherungslösungen passend zu ihrem Leistungsspektrum.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Bundesärztekammer – Zahnärztliche Abrechnung
- GKV-Spitzenverband – KFO-Leistungen
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →