Die beitragsfreie GKV-Mitversicherung von Kindern ist ein zentraler Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung und entfällt, wenn beide Elternteile in der PKV versichert sind. Als Alternative müssen Kinder von PKV-versicherten Ärzten in einem eigenen PKV-Kindertarif versichert werden, was trotz Monatsbeiträgen oft bessere Leistungen bietet. Ist ein Elternteil noch in der GKV versichert, kann das Kind über diesen Elternteil beitragsfrei mitversichert werden.

Hintergrund

PKV-Kindertarife sind in der Regel günstiger als der Arbeitgeberanteil am GKV-Beitrag, den Selbstständige vollständig selbst tragen müssen. Zudem sind PKV-Kindertarife oft leistungsstärker als die GKV-Grundversorgung. Bei Krankheiten mit hohem Behandlungsaufwand zahlt sich der bessere PKV-Schutz für Kinder schnell aus.

Wann gilt das nicht?

Wenn ein Elternteil GKV-Pflichtmitglied ist, bleibt die beitragsfreie GKV-Kindermitversicherung über diesen Elternteil möglich. Ein PKV-Kindertarif ist dann nicht zwingend nötig.

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Quellen und weiterführende Informationen

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