Der Klinikdirektor-Vertrag oder Chefarztvertrag regelt neben Gehaltsgrundlage und Liquidationsrechten für Privatpatienten auch Dienstpflichten, Forschungsaufgaben und Urlaubsansprüche. Als Alternative zu einer Klinikdirektoren-Position können Ärzte als leitende Oberärzte tätig sein, was mehr klinische und weniger administrative Arbeit bedeutet. Die Belegarzttätigkeit kombiniert stationäre Leistungen mit ambulanter Praxisarbeit, während die Niederlassung vollständige unternehmerische Freiheit bietet.

Hintergrund

Klinikdirektor-Verträge sind individuell verhandelbar und enthalten oft komplexe Regelungen zu Nebentätigkeiten, Liquidationspool und Versorgungsauftrag. Eine rechtliche Beratung durch einen auf Arztrecht spezialisierten Anwalt ist vor Vertragsabschluss dringend zu empfehlen. Die Abwesenheit von Liquidationsrechten in manchen neuen Vertragsmodellen macht eine eigene private Krankenversicherungsabsicherung noch wichtiger.

Wann gilt das nicht?

Für Ärzte, die akademische Führungsverantwortung und Forschung kombinieren möchten, gibt es zur Klinikdirektion keine gleichwertige Alternative. Die Möglichkeit, Abteilungen zu gestalten und Nachwuchs zu prägen, ist mit keiner anderen Position vergleichbar.

Ärzteversichert berät leitende Klinikärzte zu ihrer Absicherung bei Berufsunfähigkeit, Haftpflicht und Altersvorsorge.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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