Medizinische Versorgungszentren in der Rechtsform einer GmbH unterliegen der Körperschaftsteuer in Höhe von 15 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer. Als Alternative ermöglichen Personengesellschaften wie eine GbR oder PartGmbB eine transparente Besteuerung, bei der Gewinne direkt den Gesellschaftern zugerechnet und mit deren persönlichem Einkommensteuersatz versteuert werden. Bei hohem Einkommen kann die Thesaurierungsbegünstigung die Steuerbelastung in der GmbH attraktiver machen.
Hintergrund
Die optimale Besteuerungsform hängt vom Gewinnniveau und den Ausschüttungsplänen ab. Bei vollständiger Ausschüttung ist die Gesamtbelastung in der GmbH durch Körperschaftsteuer und Abgeltungsteuer auf Dividenden oft ähnlich hoch wie bei Personengesellschaften. Eine steuerliche Beratung durch einen Steuerberater mit Spezialisierung auf Heilberufe ist unerlässlich.
Wann gilt das nicht?
Wer langfristig Gewinne reinvestieren möchte, profitiert in der GmbH von der niedrigeren Körperschaftsteuerbelastung bei nicht ausgeschütteten Gewinnen. Hier ist die GmbH die steuerlich günstigere Alternative.
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Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- BMF – Körperschaftsteuer
- Bundesärztekammer – MVZ und Steuerrecht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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