Konsiliarleistungen ermöglichen es Fachärzten, Mitpatienten anderer Ärzte zu beraten und diese Leistung über den EBM oder die GOÄ abzurechnen. Als Alternative zur klassischen Konsiliarabrechnung können Ärzte Kooperationsvereinbarungen mit Hausärzten und Kliniken abschließen, die eine regelmäßige und planbare Einnahmequelle durch feste Konsilhonorare schaffen. Telemedizinische Konsile über sichere Plattformen bieten einen effizienteren und zeitflexibleren Weg, Konsilleistungen anzubieten und abzurechnen.

Hintergrund

Die Konsiliarabrechnung im GKV-Bereich ist an bestimmte Überweisungsregeln und Genehmigungsvorbehalte geknüpft. Im Privatbereich kann freier nach GOÄ abgerechnet werden. Telemedizin-Konsile gewinnen durch die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung an Bedeutung und werden in bestimmten Konstellationen bereits von Kassen vergütet.

Wann gilt das nicht?

Bei komplexen Befunden mit Notwendigkeit zur körperlichen Untersuchung kann ein Telemedizin-Konsil die persönliche Untersuchung nicht ersetzen. Der klassische Konsilauftrag mit Patientenvorstellung bleibt in solchen Fällen unverzichtbar.

Ärzteversichert berät konsiliarisch tätige Ärzte zu ihrer Haftpflichtabsicherung für Konsilleistungen.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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