Das gesetzliche Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttoeinkommens, maximal jedoch 90 Prozent des Nettoeinkommens, und ist durch die Beitragsbemessungsgrenze nach oben begrenzt. Für niedergelassene Ärzte mit überdurchschnittlichem Einkommen deckt das GKV-Krankengeld nur einen Bruchteil des tatsächlichen Einkommensausfalls. Als effektivere Alternative bietet sich ein privates Krankentagegeld an, das individuell auf das tatsächliche Praxiseinkommen zugeschnitten und ohne gesetzliche Obergrenze vereinbart werden kann.

Hintergrund

Selbstständige Ärzte in der GKV haben keinen automatischen Anspruch auf Krankengeld und müssen einen Wahltarif mit Krankengeld abschließen. In der PKV gibt es kein Krankengeld, sondern ein frei vereinbares Krankentagegeld. Die Kombination aus Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsversicherung bildet das umfassendste Einkommenssicherungskonzept für Ärzte.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Ärzte haben Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber für sechs Wochen und danach auf GKV-Krankengeld. Hier ist ein privates Krankentagegeld weniger dringlich als für Selbstständige.

Ärzteversichert berät niedergelassene Ärzte zur optimalen Kombination aus Krankentagegeld und weiterer Einkommenssicherung.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →