Das Krankenhaustagegeld zahlt bei einem stationären Krankenhausaufenthalt einen vereinbarten Tagessatz aus, unabhängig von den tatsächlichen Kosten, und dient vor allem zur Deckung persönlicher Mehrausgaben während des Aufenthalts. Als umfassendere Alternative bietet sich ein Krankentagegeld an, das bei Arbeitsunfähigkeit greift und damit auch ambulante Erkrankungen abdeckt. Eine gut ausgestaltete PKV mit stationären Zusatzleistungen wie Einbettzimmer und Chefarzt übernimmt zudem alle Mehrkosten eines Krankenhausaufenthalts direkt.

Hintergrund

Krankenhaustagegeld ist für PKV-Versicherte mit gutem Grundschutz oft weniger wichtig, da ihre stationären Kosten ohnehin erstattet werden. Es eignet sich eher als ergänzender Komfortbaustein oder für GKV-Versicherte, die zusätzliche finanzielle Flexibilität im Krankheitsfall wünschen.

Wann gilt das nicht?

Für Ärzte in der PKV, die bereits Krankentagegeld und vollständigen stationären Schutz haben, ist ein separates Krankenhaustagegeld in der Regel überflüssig. Es entsteht eine Doppelversicherung ohne zusätzlichen Mehrwert.

Ärzteversichert überprüft für Ärzte den gesamten Versicherungsschutz auf Lücken und Doppelversicherungen.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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