Das Krankentagegeld schützt niedergelassene Ärzte vor Einkommensausfall bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit und greift ab dem vereinbarten Wartetag. Als Alternative sichert eine Berufsunfähigkeitsversicherung das langfristige Einkommen, wenn eine Wiederaufnahme der ärztlichen Tätigkeit dauerhaft nicht möglich ist. Eine Praxisausfallversicherung übernimmt zusätzlich die laufenden Praxiskosten bei längerer Abwesenheit und verhindert so, dass Fixkosten den Arzt finanziell belasten, während er nicht arbeiten kann.
Hintergrund
Ärzte sind aufgrund körperlicher und psychischer Belastungen einem erhöhten Erkrankungsrisiko ausgesetzt. Das Krankentagegeld überbrückt die erste Krankheitsphase, während die Berufsunfähigkeitsversicherung für dauerhafte Einschränkungen zuständig ist. Die Kombination beider Versicherungen bietet den vollständigen Einkommensschutz für jeden Arzt.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Ärzte haben über ihren Arbeitgeber Lohnfortzahlung für sechs Wochen und anschließend GKV-Krankengeld oder PKV-Krankentagegeld. Ein eigenes Krankentagegeld ist für rein angestellte Ärzte weniger dringlich als für Selbstständige.
Ärzteversichert analysiert den individuellen Absicherungsbedarf jedes Arztes und empfiehlt die optimale Kombination aus Krankentagegeld und BU-Versicherung.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- BaFin – Krankentagegeldversicherung
- GDV – Einkommensabsicherung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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