Die KV-Abrechnung über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) ist für zugelassene Vertragsärzte die Grundlage ihrer Vergütung durch die gesetzlichen Krankenkassen. Vollständige Alternativen gibt es nicht für den Kassenbereich, jedoch ergänzende Optionen: Der Ausbau von IGeL-Leistungen nach GOÄ schafft eine zweite Einnahmequelle außerhalb des EBM. Selektivverträge mit bestimmten Krankenkassen bieten oft bessere Vergütungen als der Regelvertrag. Als radikale Alternative steht der Rückzug aus der Kassenzulassung und der Wechsel in die reine Privatpraxis nach GOÄ zur Verfügung.

Hintergrund

Die EBM-Honorare sind durch Regelleistungsvolumina begrenzt, was bei vielen Praxen zu einer Deckelung des Honorars führt. Durch die Kombination von GKV-Abrechnung und GOÄ-Privatliquidation können Ärzte ihre Einnahmen deutlich steigern, ohne die Kassenzulassung aufzugeben.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die ausschließlich einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen versorgen möchten, sind auf die KV-Abrechnung angewiesen. Ein vollständiger Ausstieg aus der KV würde diese Patientengruppen von ihrer Versorgung ausschließen.

Ärzteversichert schützt das Praxiseinkommen durch auf niedergelassene Ärzte zugeschnittene Versicherungslösungen.

Quellen und weiterführende Informationen

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