Locum Tenens bezeichnet die Tätigkeit eines Vertretungsarztes in einer fremden Praxis oder Klinik. Eine spezielle Locum-Tenens-Versicherung sichert den Vertretungsarzt für die Dauer seines Einsatzes ab. Als Alternative kann die bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Praxisinhabers explizit auf Vertretungsärzte ausgedehnt werden, was jedoch einer klaren vertraglichen Vereinbarung bedarf. Freiberufliche Vertretungsärzte sollten eine eigene portable Berufshaftpflichtversicherung besitzen, die alle Einsatzorte abdeckt.
Hintergrund
Vertretungsärzte werden in Deutschland immer häufiger eingesetzt, um Urlaub, Krankheit oder temporäre Mehrbelastungen in Praxen abzupuffern. Die Haftungsfrage ist dabei kritisch: Behandlungsfehler des Vertretungsarztes können den Praxisinhaber belasten, wenn kein klarer Versicherungsschutz vereinbart ist.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die ausschließlich in ihrer eigenen Praxis tätig sind und keine Vertretungen übernehmen, benötigen keine Locum-Tenens-Versicherung. Für Praxisinhaber, die gelegentlich Vertretungsärzte aufnehmen, ist jedoch eine Klarstellung im eigenen Versicherungsvertrag wichtig.
Ärzteversichert berät Vertretungsärzte und Praxisinhaber zu einer lückenlosen Haftpflichtabdeckung für alle Einsatzkonstellationen.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Bundesärztekammer – Vertretungsarzt
- GDV – Berufshaftpflicht für Heilberufe
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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