Die Löschung von negativen Praxisbewertungen auf Portalen wie Jameda oder Google ist rechtlich möglich, wenn die Bewertung unwahre Tatsachenbehauptungen enthält oder gegen Nutzungsbedingungen verstößt, in der Praxis aber häufig erfolglos. Als effektivere Alternative bietet sich ein aktives Reputationsmanagement an: professionelle Antworten auf negative Bewertungen zeigen anderen Patienten, dass die Praxis Feedback ernst nimmt. Das Einsammeln zahlreicher positiver Bewertungen von zufriedenen Patienten verbessert den Gesamtschnitt nachhaltig.
Hintergrund
Patienten haben das Recht, Bewertungen abzugeben, sofern sie wahrheitsgemäße Werturteile enthalten. Unwahre Tatsachenbehauptungen können per einstweiliger Verfügung zur Löschung gebracht werden. Dies ist jedoch teuer und aufwendig. Eine konstruktive Reaktion auf Kritik ist oft imagewirksamer als der Versuch einer Löschung.
Wann gilt das nicht?
Bei eindeutig rechtswidrigen Bewertungen wie falschen Tatsachenbehauptungen, rufschädigenden Kommentaren ohne Patientenkontakt oder erkennbarem Wettbewerbsmissbrauch ist die rechtliche Vorgehensweise zur Löschung sinnvoll und erfolgversprechend.
Ärzteversichert empfiehlt Praxisinhabern eine Rechtsschutzversicherung, die auch Reputationsrechtsstreitigkeiten abdeckt.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Bundesärztekammer – Praxismarketing und Recht
- KBV – Praxisführung und Patientenkommunikation
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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