Der Marburger Bund ist die führende Ärztegewerkschaft in Deutschland und verhandelt für angestellte Krankenhausärzte Tarifverträge und Arbeitsbedingungen. Als Alternative zur Marburger Bund-Mitgliedschaft stehen Ärztekammern als berufsständische Pflichtorganisationen für rechtliche und berufsrechtliche Beratung zur Verfügung. Fachärztliche Berufsverbände wie DÄV, BVKJ oder BVOU vertreten fachspezifische Interessen. Für individuelle arbeitsrechtliche Fragen können auch private Fachanwälte für Arbeitsrecht hinzugezogen werden.
Hintergrund
Der Marburger Bund bietet seinen Mitgliedern neben Tarifverhandlungen auch Rechtsschutz in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und umfangreiche Beratungsleistungen an. Ärzte, die keine Gewerkschaftsmitgliedschaft wünschen, müssen bei Arbeitskonflikten auf eigene Kosten anwaltliche Unterstützung suchen.
Wann gilt das nicht?
Niedergelassene Ärzte als Selbstständige haben keinen Bedarf an Gewerkschaftsmitgliedschaft, da für sie Tarifverträge nicht relevant sind. Ihre Interessenvertretung erfolgt durch die KBV und Kassenärztliche Vereinigungen.
Ärzteversichert ergänzt die gewerkschaftliche Vertretung durch Berufsrechtsschutzversicherungen für arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Bundesärztekammer – Ärztekammer und Berufsrecht
- KBV – Interessenvertretung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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