Medizinische Sachverständige werden in gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren zur Beurteilung von Behandlungsfehlervorwürfen eingesetzt und sind oft entscheidend für den Ausgang eines Haftungsprozesses. Als außergerichtliche Alternative bieten die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern eine schnellere und kostengünstigere Klärung ohne Gerichtsverfahren. Mediationsverfahren mit einem auf Medizinrecht spezialisierten Mediator sind eine weitere einvernehmliche Alternative bei Streitigkeiten zwischen Arzt und Patient.
Hintergrund
Gerichtlich bestellte Sachverständige unterliegen dem JVEG und werden nach festen Stundensätzen vergütet. Private Sachverständige können frei vereinbarte Honorare berechnen. Für Ärzte ist ein starker Haftpflichtversicherer, der erfahrene Gutachterauswahl und juristische Begleitung bietet, entscheidend.
Wann gilt das nicht?
Wenn ein Patient direkt auf Klage besteht oder eine strafrechtliche Komponente vorliegt, ist ein gerichtlich bestellter Sachverständiger nicht ersetzbar. Die außergerichtlichen Alternativen setzen grundsätzlich die Bereitschaft beider Seiten zur Kooperation voraus.
Ärzteversichert empfiehlt Ärzten eine leistungsstarke Berufshaftpflichtversicherung mit erfahrenem Schadensmanagement für komplexe Gutachtenverfahren.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Bundesärztekammer – Gutachterkommissionen
- GDV – Haftpflichtversicherung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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