Die Wartung von Medizinprodukten ist nach der MPDG (Medizinprodukte-Durchführungsgesetz) und den Herstellervorgaben gesetzlich vorgeschrieben und kann nicht alternativ durch andere Maßnahmen ersetzt werden. Die Art der Wartungsdurchführung bietet jedoch Spielraum: Statt die Wartung selbst zu organisieren, können Praxen Wartungsverträge mit Herstellern oder spezialisierten Servicedienstleistern abschließen, die alle gesetzlichen Anforderungen automatisch erfüllen. Leasingmodelle für Medizingeräte beinhalten häufig bereits Wartung und Qualifizierungspflichten.
Hintergrund
Fehlerhafte oder unterlassene Wartung kann zu Haftungsrisiken bei Patientenschäden führen und ist zugleich ein Straftatbestand. Praxen müssen Wartungsnachweise dokumentiert vorhalten. Externe Wartungsdienstleister übernehmen diese Dokumentationspflicht mit.
Wann gilt das nicht?
Einfache Medizinprodukte der Klasse I ohne besondere Anforderungen benötigen keine umfangreichen Wartungsverträge. Hier reicht die Kontrolle und Dokumentation durch geschultes Praxispersonal.
Ärzteversichert schützt Praxen vor Haftungsfolgen aus mangelhafter Wartung durch passgenaue Berufshaftpflichtversicherungen.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Bundesärztekammer – Medizinprodukterecht
- KBV – Praxisausstattung und Medizinprodukte
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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