Der Tarifvertrag für Medizinische Fachangestellte legt Mindestgehälter und Rahmenbedingungen fest. Als Alternative zu einer rein am Tariflohn orientierten Vergütung können Praxisinhaber übertarifliche Leistungen, steuerfreie Zusatzleistungen wie Fahrkostenzuschüsse oder Kinderbetreuungszuschüsse, flexible Arbeitszeiten oder eine leistungsabhängige Prämie anbieten. Diese Zusatzleistungen erhöhen die Attraktivität der Praxis als Arbeitgeber erheblich, ohne die Grundgehälter überproportional zu erhöhen.

Hintergrund

Im Wettbewerb um qualifiziertes Praxispersonal sind nichtmonetäre Benefits wie Homeoffice-Möglichkeiten für Verwaltungsaufgaben, Teamevents oder Weiterbildungsförderung oft ausschlaggebend. Viele MFA entscheiden sich für eine Stelle nicht allein nach dem Gehalt, sondern nach dem gesamten Arbeitsumfeld.

Wann gilt das nicht?

In Regionen mit akutem MFA-Fachkräftemangel ist übertarifliche Bezahlung oft der einzige realistische Weg, Stellen zu besetzen und das Team stabil zu halten.

Ärzteversichert empfiehlt Praxisinhabern ergänzende Benefits wie betriebliche Altersvorsorge für das Praxisteam als steuerlich attraktiven Baustein der Mitarbeiterbindung.

Quellen und weiterführende Informationen

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