Ein langfristiger Praxismietvertrag sichert dem Arzt seinen Standort, bindet ihn aber über viele Jahre und erschwert Anpassungen bei veränderten Lebens- oder Geschäftsbedingungen. Als Alternative bietet der Kauf der Praxisimmobilie langfristige Planungssicherheit und Vermögensaufbau, erfordert aber erhebliches Eigenkapital. In Ballungsräumen entstehen zunehmend Praxis-Coworking-Modelle, bei denen Ärzte stundenweise oder tageweise Praxisräume mieten, was ideal für Teilzeittätigkeit ist. Belegarztstatus im Krankenhaus bietet stationäre Räume ohne eigenen Praxisvertrag.

Hintergrund

Praxismietverträge sollten auf ärztliche Besonderheiten wie Umbaurechte, Nachmieterbindung bei Praxisübergabe und Konkurrenzschutzklauseln geprüft werden. Eine Laufzeit von zehn Jahren mit Verlängerungsoption ist üblich. Ein auf Arztrecht und Mietrecht spezialisierter Anwalt sollte den Vertrag vor Unterzeichnung prüfen.

Wann gilt das nicht?

Wer eine etablierte Praxis mit treuer Patientenschaft aufbauen möchte, ist auf einen festen Standort mit langem Mietvertrag angewiesen. Coworking-Modelle eignen sich nicht für den Aufbau einer dauerhaften Patientenbindung.

Ärzteversichert berät Praxisinhaber zu einer Mietrechtsschutzversicherung und weiteren Absicherungen rund um den Praxisstandort.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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