Ärzte, die eine Nebentätigkeit aufnehmen möchten, können dies im Rahmen eines Minijobs bis 556 Euro monatlich ohne volle Sozialversicherungspflicht tun. Als Alternative bietet der Midijob zwischen 556 und 2.000 Euro monatlich eine gleitende Sozialversicherungsbeteiligung. Freiberufliche Honorartätigkeit als Vertretungsarzt oder Gutachter ohne Arbeitsverhältnis ist für viele Ärzte die flexibelste und lukrativste Form der Nebentätigkeit, da sie nicht an Einkommensgrenzen gebunden ist.
Hintergrund
Ärzte als Pflichtmitglieder eines Versorgungswerks sind von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit. Dies hat Auswirkungen auf die Sozialversicherungsbeiträge bei Nebenbeschäftigungen. Eine individuelle Beratung durch Steuerberater oder Versicherungsexperten ist bei der Gestaltung von Nebentätigkeiten empfehlenswert.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die einen angestellten Hauptberuf und eine selbstständige Nebentätigkeit kombinieren, müssen die genauen sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen prüfen lassen, da es je nach Konstellation zu unerwarteten Beitragspflichten kommen kann.
Ärzteversichert berät Ärzte zu Absicherungslösungen, die alle Einkommensquellen und Tätigkeitsformen berücksichtigen.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Deutsche Rentenversicherung – Minijob und Versorgungswerk
- BMF – Steuerliche Behandlung von Nebeneinkünften
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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