Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist der klassische Weg zur Mitarbeiterabsicherung in der Arztpraxis und bietet steuerliche Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Als Alternativen oder Ergänzungen bieten sich eine Gruppenunfallversicherung an, die Praxisteammitglieder auch außerhalb der Arbeitszeiten absichert. Gruppenerkrankungsversicherungen oder Direktversicherungen sind weitere bAV-Varianten mit unterschiedlichen Flexibilitätsgraden. Auch steuerfreie Sachbezüge wie Tankgutscheine oder Gesundheitsleistungen sind beliebte Alternativen.

Hintergrund

Arbeitnehmer haben seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge. Praxisinhaber sind verpflichtet, dies zu ermöglichen. Darüber hinaus gibt es keine Pflicht zur Zuzahlung, aber ein erhöhter Arbeitgeberzuschuss macht die Praxis als Arbeitgeber deutlich attraktiver.

Wann gilt das nicht?

Bei kurzfristigen Beschäftigungen wie Aushilfen oder Minijob-Mitarbeitern lohnt sich eine aufwendige bAV-Struktur oft nicht. Einfache Zusatzleistungen wie Essensgutscheine sind hier die praktischere Alternative.

Ärzteversichert richtet für Praxen maßgeschneiderte betriebliche Altersvorsorge- und Gruppenversicherungslösungen ein.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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