Die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist für alle Praxismitarbeiter Pflicht und deckt Arbeitsunfälle sowie Berufskrankheiten ab. Als sinnvolle Ergänzung bieten private Gruppenunfallversicherungen Schutz auch für Freizeitunfälle und weitergehende Invaliditätsentschädigungen. Eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung für Mitarbeiter ist eine umfassendere Alternative, die nicht nur Unfälle, sondern alle Ursachen von Arbeitskraftausfällen absichert.

Hintergrund

Die BGW-Pflichtversicherung ist ausreichend für den gesetzlichen Mindestschutz, bietet aber keine Leistungen für Freizeitunfälle oder unfallunabhängige Berufsunfähigkeit. Praxen, die Mitarbeiter über das gesetzliche Minimum hinaus absichern möchten, investieren damit in die Attraktivität als Arbeitgeber.

Wann gilt das nicht?

Für selbstständige Ärzte als Praxisinhaber ist die BGW-Pflichtmitgliedschaft optional. Stattdessen empfiehlt sich eine eigene private Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung.

Ärzteversichert richtet für Praxen Gruppenunfallversicherungen zu günstigen Konditionen ein und berät zu allen Mitarbeiterabsicherungsoptionen.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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