Das Mutterschutzgesetz gilt seit 2018 auch für selbstständige Ärztinnen und schützt sie vor Tätigkeiten mit besonderen gesundheitlichen Risiken in Schwangerschaft und Stillzeit. Da ein gesetzlicher Verdienstausgleich für Selbstständige nicht existiert, müssen Ärztinnen die Einkommenssicherung eigenständig planen. Alternativen sind ein vorab abgeschlossenes Krankentagegeld mit Schwangerschaftsschutz, ein Vertretungsarztnetzwerk zur Praxisfortführung während der Mutterschutzzeit oder die Einstellung einer Ärztin auf Zeit über einen Zeitarbeitsdienst für Heilberufe.
Hintergrund
Angestellte Ärztinnen erhalten Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und einen Arbeitgeberzuschuss. Selbstständige Ärztinnen haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, können aber Elterngeld beantragen. Für sie ist eine vorausschauende Vertretungsplanung entscheidend, um die Praxis während der Abwesenheit am Laufen zu halten.
Wann gilt das nicht?
Ärztinnen in einer Gemeinschaftspraxis oder einem MVZ können die Abwesenheit durch interne Umverteilung abfedern und benötigen keine externe Vertretungslösung.
Ärzteversichert unterstützt Ärztinnen beim Aufbau einer lückenlosen Einkommenssicherung rund um die Schwangerschaft.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Bundesärztekammer – Ärztinnen und Familie
- GKV-Spitzenverband – Mutterschaftsgeld
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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