GKV-versicherte Ärztinnen erhalten während des Mutterschutzes Mutterschaftsgeld von bis zu 13 Euro pro Tag von ihrer Krankenkasse. PKV-versicherte Ärztinnen haben keinen Anspruch auf dieses Mutterschaftsgeld, da sie nicht in der GKV sind. Als Alternativen stehen ein privates Krankentagegeld mit Mutterschaftsleistungen, das Elterngeld des Staates für alle Eltern unabhängig von der Versicherungsart sowie private Rücklagen zur Verfügung.

Hintergrund

Das staatliche Elterngeld berechnet sich nach dem Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor Geburt und beträgt zwischen 65 und 67 Prozent des Einkommens. Selbstständige Ärztinnen können Basiselterngeld oder ElterngeldPlus beantragen. Eine private Vorausplanung, die bereits vor Schwangerschaft beginnt, ist die beste Alternative zur unzureichenden gesetzlichen Absicherung.

Wann gilt das nicht?

Für angestellte Ärztinnen in der GKV greift das Mutterschaftsgeld automatisch. PKV-versicherte Ärztinnen haben diese Grundversorgung nicht und sind auf eigene Vorsorge angewiesen.

Ärzteversichert berät Ärztinnen zu einer lückenlosen Einkommenssicherung für die Elternzeit.

Quellen und weiterführende Informationen

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