Zahnarzt-MVZ sind durch Investoren-Dentalketten besonders stark gewachsen und haben besondere Anforderungen an Trägerschaften, Zulassungen und Abrechnung. Als Alternative zur MVZ-Struktur bieten sich Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) an, die mehreren Zahnärzten gemeinsame Abrechnung und Praxisführung ermöglichen, ohne den bürokratischen Aufwand eines MVZ. Einzelpraxen bieten maximale Unabhängigkeit, während Praxisgemeinschaften die Raumnutzung teilen, ohne eine gemeinsame Abrechnung zu begründen.

Hintergrund

Zahnarzt-MVZ unterliegen seit der jüngsten Reform strengeren Eigentümerregeln: Als Träger sind nur Krankenhäuser, andere MVZ und niedergelassene Zahnärzte zugelassen, nicht mehr privatwirtschaftliche Investoren. Diese Änderung hat die Konsolidierungswelle bei Dentalketten gebremst.

Wann gilt das nicht?

Zahnärzte, die ein großes interdisziplinäres Zentrum mit Kieferorthopädie, Implantologie und Chirurgie aufbauen möchten, finden im MVZ die am besten geeignete Struktur, da alle Spezialisten gemeinsam unter einem Dach abrechnen können.

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Quellen und weiterführende Informationen

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