Ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) ermöglicht die interdisziplinäre Zusammenarbeit mehrerer Fachärzte mit gemeinsamer Abrechnung und geteilten Ressourcen. Als Alternative zur MVZ-Gründung bietet die Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) fachübergreifende Kooperation mit weniger formalen Anforderungen. Eine Praxisgemeinschaft teilt nur Räume und Personal, ohne gemeinsame Abrechnung. Die Einzelpraxis bietet maximale Unabhängigkeit. Als Angestellter in einer bestehenden Praxis oder einem MVZ kann man starten, ohne selbst zu gründen.
Hintergrund
MVZ-Gründungen erfordern eine klare Trägerstruktur und die Zulassung durch den Zulassungsausschuss. Sie sind langfristig ausgerichtet und schwer wieder aufzulösen. Vor einer MVZ-Gründung sollte ein detaillierter Businessplan mit einem auf Arztrecht spezialisierten Berater erstellt werden.
Wann gilt das nicht?
Für einzelne Ärzte ohne Partner oder im Einzel-Fachgebiet ist eine MVZ-Gründung in der Regel nicht sinnvoll. Hier ist die Einzelpraxis oder der Einstieg in eine BAG der direktere Weg.
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Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- KBV – MVZ-Zulassung und Gründung
- Bundesärztekammer – MVZ und Berufsrecht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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