Die MVZ-Regulierung umfasst Trägerschaftsvorschriften, Abrechnungsregeln und Zulassungsvoraussetzungen, die den Betrieb eines MVZ erheblich reglementieren. Für Ärzte, die eine engere Regulierung vermeiden möchten, bietet die Berufsausübungsgemeinschaft als Personengesellschaft mehr Freiheit mit geringerem bürokratischem Aufwand. Die Praxisgemeinschaft ohne gemeinsame Abrechnung unterliegt noch weniger Regulierung. Als Einzelpraxis hat man die größte unternehmerische Freiheit, verzichtet aber auf Skalierungsvorteile.
Hintergrund
Die aktuelle politische Debatte um MVZ-Regulierung fokussiert auf Investorenbeschränkungen und Transparenzpflichten. Ärztlich geführte MVZ sind von der verschärften Regulierung weniger betroffen als investorengetragene. Praxisinhaber sollten die Rechtsentwicklung aktiv verfolgen.
Wann gilt das nicht?
Große interdisziplinäre Gesundheitszentren mit mehr als drei Fachrichtungen sind auf die MVZ-Struktur angewiesen, da andere Rechtsformen die nötige Flexibilität nicht bieten. Hier führt kein Weg an der MVZ-Regulierung vorbei.
Ärzteversichert begleitet MVZ-Betreiber bei der Absicherung ihrer Betriebsrisiken unabhängig von der aktuellen Regulierungslage.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- KBV – MVZ und Regulierung
- Bundesärztekammer – MVZ-Reform
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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