Viele PKV-Tarife schließen Naturheilverfahren und Heilpraktiker-Leistungen ein, was zu höheren Monatsprämien führt. Als Alternative können Ärzte PKV-Tarife ohne Naturheilkunde-Einschluss wählen und stattdessen auf schulmedizinische Leistungen setzen, die ohnehin vollumfänglich erstattet werden. Wer einzelne komplementärmedizinische Behandlungen bevorzugt, kann diese separat als günstigeren Zusatztarif abschließen.
Hintergrund
In der Schulmedizin ist Akupunktur für bestimmte Indikationen mittlerweile als Kassenkassenleistung anerkannt. Homöopathie und weitere Naturheilverfahren werden in der GKV nicht erstattet, können aber über PKV oder Zusatzversicherungen abgedeckt werden. Die individuelle Nutzungswahrscheinlichkeit sollte die Tarifentscheidung leiten.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die selbst naturheilkundlich arbeiten und regelmäßig komplementärmedizinische Behandlungen in Anspruch nehmen, sollten einen PKV-Tarif mit umfassendem Naturheilkunde-Einschluss bevorzugen. Der Verzicht auf diesen Baustein wäre dann langfristig teurer.
Ärzteversichert vergleicht PKV-Tarife und hilft, den optimalen Leistungsumfang für jeden Arzt zu bestimmen.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- BaFin – PKV-Tarife im Überblick
- GKV-Spitzenverband – Komplementärmedizin
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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