Neurologen sind durch die intensive Auseinandersetzung mit schwerwiegenden Erkrankungen und die hohe emotionale Belastung einem erhöhten Burnout- und psychischen Erkrankungsrisiko ausgesetzt, was die Berufsunfähigkeitswahrscheinlichkeit erhöht. Eine leistungsstarke BU-Versicherung mit echter Arztklausel, die Berufsunfähigkeit ausschließlich bezogen auf die neurologische Tätigkeit definiert, ist die wichtigste Absicherung. Alternativen oder Ergänzungen sind Krankentagegeld für kurzfristige Ausfälle, eine Erwerbsminderungsversicherung als Basisschutz oder Grundfähigkeitsversicherungen.

Hintergrund

Die Arztklausel in BU-Verträgen ist für Neurologen besonders wichtig: Sie verhindert, dass der Versicherer auf andere, für den Neurologen nicht zumutbare Tätigkeiten verweist. Ohne Arztklausel könnte der Versicherer auf eine Allgemeinarzt-Tätigkeit verweisen, selbst wenn diese unrealistisch ist.

Wann gilt das nicht?

Für Neurologen mit hohem Privatvermögen kann eine Kombination aus Erwerbsminderungsversicherung und Vermögen den BU-Schutz ersetzen. Bei fehlendem Vermögen ist eine echte BU-Versicherung jedoch unverzichtbar.

Ärzteversichert spezialisiert sich auf BU-Tarife mit echter Arztklausel für alle Fachrichtungen einschließlich Neurologie.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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