Der Nießbrauch ermöglicht es, Eigentum wie eine Immobilie auf Nachkommen zu übertragen, während der Übertragende weiterhin Mieterträge oder Nutzungsrechte behält, was erhebliche Erbschaftsteuervorteile bietet. Als Alternativen bieten sich eine vollständige Schenkung an Kinder zu Lebzeiten an, die unter Nutzung der Schenkungsteuerfreibeträge alle zehn Jahre steueroptimiert erfolgen kann. Eine Leibrente auf die Immobilie ermöglicht monatliche Rentenzahlungen statt Nutzungsrecht. Das einfache Wohnrecht sichert die Nutzung ohne die steuerlichen Gestaltungsvorteile des Nießbrauchs.
Hintergrund
Der Nießbrauch ist ein bewährtes Instrument der steuerlichen Nachfolgeplanung für Ärzte mit Immobilienvermögen. Der Wert des Nießbrauchs mindert den Schenkungssteuerwert der übertragenen Immobilie erheblich. Allerdings ist der Nießbrauch ein komplexes Rechtskonstrukt, das notariell beurkundet werden muss.
Wann gilt das nicht?
Für Ärzte, die ihr Vermögen flexibel halten möchten und keine langfristigen Bindungen eingehen wollen, ist der Nießbrauch weniger geeignet. Liquide Kapitalanlagen lassen sich flexibler übertragen.
Ärzteversichert verbindet Ärzte mit Steuer- und Vermögensplanungsexperten für die optimale Nachfolgestrategie.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- BMF – Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer
- Deutsche Rentenversicherung – Altersvorsorge und Nachfolge
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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