Notärzte sind durch die Versorgung von Patienten in lebensbedrohlichen Situationen einem erhöhten Haftungsrisiko ausgesetzt. Eine dedizierte Notarzt-Haftpflichtversicherung, die die besondere Risikokonstellation des Notarzteinsatzes einschließlich Entscheidungen unter Zeitdruck abdeckt, ist die optimale Lösung. Als Alternative kann die bestehende Berufshaftpflichtversicherung explizit auf Notarzttätigkeit erweitert werden. Eine Unfallversicherung sichert den Notarzt bei eigenen Unfällen während des Einsatzes ab.

Hintergrund

Notärzte, die im Rahmen des Rettungsdienstes tätig sind, sind in der Regel über den Träger des Rettungsdienstes haftpflichtversichert. Niedergelassene Ärzte, die ehrenamtlich als Notarzt tätig sind, müssen ihre eigene Absicherung prüfen, da die KV-Haftpflicht nicht automatisch die Notarzttätigkeit einschließt.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die als Angestellte eines Krankenhauses im Notarztdienst tätig sind, sind über den Krankenhausträger versichert. Eine eigene Zusatzversicherung ist dann nur für den Fall eigener Fehler ohne Deckung durch den Arbeitgeber nötig.

Ärzteversichert klärt für Notärzte den genauen Versicherungsschutz und schließt etwaige Deckungslücken.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →