Onkologen sind durch die Behandlung schwerwiegender Erkrankungen, komplexer Therapieschemata und hohe Patientenerwartungen einem spezifischen Haftungsrisiko ausgesetzt. Eine spezialisierte Berufshaftpflichtversicherung mit explizitem Onkologie-Einschluss und ausreichend hohen Deckungssummen ist die empfohlene Lösung. Als Alternative kann die Standard-Berufshaftpflicht durch Zusatzbausteine für spezifische Behandlungsrisiken erweitert werden. Eine Rechtsschutzversicherung mit ärztlichem Haftungsrecht-Schutz ergänzt das Absicherungskonzept.
Hintergrund
In der Onkologie entstehen Behandlungsfehlervorwürfe häufig durch Fehler in der Chemotherapie-Dosierung, verzögerte Diagnosen oder unzureichende Aufklärung über Nebenwirkungen. Die Schadenspotenziale sind hoch, da Krebsbehandlungen oft lebensverkürzende Folgen bei Fehlern haben. Eine hohe Mindestdeckungssumme von mindestens fünf Millionen Euro ist für Onkologen zu empfehlen.
Wann gilt das nicht?
Onkologen, die ausschließlich im Krankenhaus tätig sind, sind über den Träger versichert. Niedergelassene Onkologen und solche mit Privatambulanzen müssen ihre eigene Deckung sicherstellen.
Ärzteversichert ist spezialisiert auf Berufshaftpflichtlösungen für risikostarke Fachgebiete wie Onkologie.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Bundesärztekammer – Berufshaftpflicht
- GDV – Haftpflichtversicherung für Heilberufe
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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