Das deutsche Organspenderecht basiert auf der erweiterten Zustimmungslösung: Ohne dokumentierten Spenderwillen entscheiden die Angehörigen. Ärzte sind verpflichtet, potenzielle Spender zu melden und den Spendeprozess zu begleiten. Als rechtliche Alternative wird die Widerspruchslösung diskutiert, bei der alle Verstorbenen automatisch als Spender gelten, sofern kein schriftlicher Widerspruch vorliegt. Diese gilt in mehreren europäischen Ländern. Ärzte, die Organspenden koordinieren, müssen die aktuelle Rechtslage kennen und korrekt handeln.
Hintergrund
Deutschland hat eine der niedrigsten Organspendenraten in Europa. Die DSO (Deutsche Stiftung Organtransplantation) koordiniert alle Organspenden. Ärzte in Transplantationszentren und Intensivstationen haben besondere Meldepflichten. Eine aktive Patientenaufklärung über das Organspenderegister ist ein wirksamer Beitrag zur Verbesserung der Spendequote.
Wann gilt das nicht?
Ärzte ohne Tätigkeit in Akutkliniken oder ohne Intensivstations-Erfahrung sind von den spezifischen Meldepflichten des Organspendegesetzes kaum betroffen.
Ärzteversichert schützt Ärzte vor Haftungsrisiken bei medizinisch-ethischen Entscheidungen durch starke Berufshaftpflicht.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Bundesärztekammer – Organspende und Transplantation
- KBV – Patientenaufklärung Organspende
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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