In der Pädiatrie können Behandlungsfehler langfristige Entwicklungsschäden bei Kindern verursachen, die über Jahrzehnte zu Schadensersatzforderungen führen. Eine spezialisierte Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichend hohen Deckungssummen und explizitem Pädiatrie-Einschluss ist für Kinderärzte unverzichtbar. Als Alternative zur eigenständigen Hochdeckungspolice können Pädiater in einer Gemeinschaftspraxis oder einem MVZ unter der dort vorhandenen Betriebshaftpflicht mitversichert sein. Eine ergänzende Rechtsschutzversicherung sichert die Verteidigungskosten ab.

Hintergrund

Neonatologen und Pädiater in der Intensivmedizin haben das höchste Haftungsrisiko in der Pädiatrie, da Fehler in der Frühgeborenenversorgung oder Kinderfehldosierungen lebenslange Schäden verursachen können. Standard-Berufshaftpflichtpolicen mit zu niedrigen Deckungssummen sind für diese Risikogruppe unzureichend.

Wann gilt das nicht?

Pädiater in rein ambulanter, konservativer Versorgung ohne operative oder intensivmedizinische Tätigkeiten haben ein deutlich geringeres Haftungsrisiko und können mit einer Standardpolice ausreichend abgesichert sein.

Ärzteversichert ist auf Spezialdeckungen für risikostarke pädiatrische Tätigkeiten spezialisiert.

Quellen und weiterführende Informationen

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