Das Patientenrechtegesetz (PatRG) aus dem Jahr 2013 kodifiziert die Rechte von Patienten gegenüber Ärzten und ist zwingendes Recht, das nicht abbedungen werden kann. Als Alternative zur reaktiven Compliance bieten sich proaktive Maßnahmen an: eine lückenlose Behandlungs- und Aufklärungsdokumentation reduziert das Haftungsrisiko erheblich. Ein strukturiertes Beschwerdemanagement für unzufriedene Patienten schafft Möglichkeiten zur außergerichtlichen Klärung. Fortbildungen zum Patientenrecht halten das Praxisteam auf dem aktuellen Stand.
Hintergrund
Das PatRG regelt unter anderem die Aufklärungspflichten, die Einsicht in die Patientenakte und die Beweislastverteilung bei Behandlungsfehlern. Ärzte müssen im Streitfall beweisen, dass sie ordnungsgemäß aufgeklärt haben. Eine schriftliche Einwilligung nach ausführlicher Aufklärung ist daher unerlässlich.
Wann gilt das nicht?
Bestimmte Notfallsituationen erlauben eine vereinfachte Einwilligung, wenn keine Zeit für umfassende Aufklärung bleibt. Das PatRG sieht in diesen Fällen Ausnahmen vor.
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Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Bundesärztekammer – Patientenrechte
- KBV – Aufklärungspflicht und Dokumentation
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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