Eine Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Maßnahmen ein Patient bei Entscheidungsunfähigkeit wünscht oder ablehnt, und entlastet Angehörige und behandelnde Ärzte von schwierigen Entscheidungen. Als ergänzende oder alternative Instrumente stehen die Vorsorgevollmacht zur Verfügung, die eine Vertrauensperson zur medizinischen Entscheidung bevollmächtigt, und die Betreuungsverfügung, die Empfehlungen für das Gericht bei der Betreuungsbestellung enthält. Ärzte sollten diese Instrumente für sich selbst kennen und nutzen und auch Patienten aktiv darüber informieren.

Hintergrund

Ärzte kennen die Bedeutung einer Patientenverfügung aus ihrer beruflichen Praxis und haben besonders gutes Verständnis für medizinische Maßnahmen wie Reanimation, künstliche Beatmung oder Sondenernährung. Dennoch haben viele Ärzte keine eigene Patientenverfügung. Eine klar formulierte, regelmäßig aktualisierte Verfügung schützt die Selbstbestimmung auch bei eigener Erkrankung.

Wann gilt das nicht?

Die Patientenverfügung gilt ausschließlich bei Entscheidungsunfähigkeit. Solange ein Patient entscheidungsfähig ist, kann er jederzeit selbst entscheiden und die Verfügung widerrufen.

Ärzteversichert berät Ärzte zu umfassender Vorsorgeplastung einschließlich rechtlicher und finanzieller Instrumente.

Quellen und weiterführende Informationen

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