Eine Pensionszusage ermöglicht Ärzten, über ihre eigene GmbH oder MVZ erhebliche steuerfreie Rückstellungen für die Altersvorsorge zu bilden, was bei hohem Einkommen zu erheblichen Steuerersparnissen führt. Als Alternativen bietet die Direktversicherung als bAV-Instrument flexiblere und einfacher handhabbare Altersvorsorge. Die Unterstützungskasse ermöglicht unbegrenzte steuerwirksame Beiträge ohne biometrisches Risiko für den Arbeitgeber. Höhere Einlagen ins berufsständische Versorgungswerk oder ein langfristiges ETF-Depot sind weitere flexible Alternativen.

Hintergrund

Pensionszusagen sind bilanziell komplex und erfordern einen Rückdeckungsversicherungsvertrag, um Insolvenzrisiken zu vermeiden. Sie sind für Ärzte mit hohen Gewinnen und langem Planungshorizont besonders vorteilhaft. Der frühe Abschluss maximiert die Steuerersparnis durch längere Thesaurierungszeit.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die kurz vor dem Ruhestand stehen oder keine klare langfristige Unternehmensplanung haben, sollten keine neue Pensionszusage mehr einrichten. Hier sind flexiblere Lösungen wie Unterstützungskasse oder privates Depot sinnvoller.

Ärzteversichert berät Ärzte zu allen Formen der betrieblichen und privaten Altersvorsorge und findet die optimale Kombination.

Quellen und weiterführende Informationen

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