Pflegende Ärzte, die Angehörige betreuen, stehen vor einer besonderen Doppelbelastung aus anspruchsvollem Beruf und Pflegeverantwortung. Als Alternativen zur alleinigen häuslichen Pflege stehen professionelle ambulante Pflegedienste zur Verfügung, die regelmäßige Unterstützung leisten. Die Tages- und Kurzzeitpflege ermöglicht Ärzten, sich auf ihre berufliche Tätigkeit zu konzentrieren, während Angehörige tagsüber oder temporär versorgt werden. Der gesetzliche Pflegeurlaub bietet bis zu zehn Tage bezahlte Freistellung für die Organisation der Pflege.
Hintergrund
Nach dem Pflegezeitgesetz haben Beschäftigte Anspruch auf kurzfristige Arbeitsverhinderung und längerfristige Pflegezeit. Niedergelassene Ärzte als Selbstständige sind von diesen Regelungen nicht automatisch erfasst und müssen eigenständige Lösungen finden. Eine Pflegezusatzversicherung kann finanzielle Mittel bereitstellen, um professionelle Pflege zu finanzieren.
Wann gilt das nicht?
Ärzte in Gemeinschaftspraxen oder Kliniken können Vertretungsregelungen nutzen, die Einzelpraxisinhabern nicht zur Verfügung stehen.
Ärzteversichert berät Ärzte zu Praxisausfall- und Pflegezusatzversicherungen, die die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf erleichtern.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen
- Bundesärztekammer – Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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