Die Pflege-Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Vertrauensperson, im Pflegefall alle pflegerischen und medizinischen Entscheidungen zu treffen. Als Ergänzung empfiehlt sich eine Patientenverfügung, die konkrete Wünsche zu medizinischen Maßnahmen dokumentiert. Die Betreuungsverfügung benennt eine Wunschperson für den Fall, dass das Gericht einen gesetzlichen Betreuer bestellen muss. Ohne jede Vorsorgedokument entscheidet das Betreuungsgericht über gerichtlich bestellte Betreuer, was die Wünsche des Betroffenen weniger gut widerspiegelt.

Hintergrund

Ärzte, die täglich mit Entscheidungsunfähigkeit ihrer Patienten umgehen, wissen um die Bedeutung dieser Dokumente. Dennoch haben viele Ärzte keine eigenen Vorsorgedokumente. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sollten regelmäßig aktualisiert und an einem zugänglichen Ort hinterlegt werden.

Wann gilt das nicht?

Eine Vorsorgevollmacht ist nur sinnvoll, wenn eine geeignete Vertrauensperson vorhanden ist. Fehlt diese, ist die Betreuungsverfügung mit Empfehlung eines geeigneten Betreuers die bessere Alternative.

Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, Vorsorgedokumente und Versicherungsabsicherung gemeinsam zu planen, um im Pflegefall umfassend geschützt zu sein.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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