Pflegeberatung für Angehörige ist gesetzlich verankert: Jeder Pflegebedürftige hat nach Paragraf 7a SGB XI Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung durch seine Pflegekasse. Als Alternative bieten kommunale Pflegestützpunkte kostenlose und kassenunabhängige Beratung an. Private Pflegeberater und Caring Professionals bieten intensivere persönliche Begleitung gegen Honorar. Sozialstationen kirchlicher oder kommunaler Träger beraten zu regionalen Pflegeangeboten und organisieren bedarfsgerechte Versorgung.
Hintergrund
Viele Angehörige kennen die ihnen zustehenden Leistungen der Pflegeversicherung nicht vollständig und schöpfen diese nicht aus. Eine professionelle Pflegeberatung deckt nicht genutzte Leistungsansprüche auf und optimiert die Pflegesituation. Auch Ärzte profitieren als Angehörige von unabhängiger Beratung, da sie die eigene Situation oft zu nah sehen.
Wann gilt das nicht?
Bei einfachen Pflegesituationen mit klarem Pflegegrad ist eine aufwendige Beratung nicht notwendig. Hier genügt das Erstgespräch mit der Pflegekasse.
Ärzteversichert berät Ärzte zu den Möglichkeiten privater Pflegezusatzversicherungen, die Pflegeberatung als Mehrwertleistung einschließen.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- GKV-Spitzenverband – Pflegeberatung nach SGB XI
- Deutsche Rentenversicherung – Pflegezeiten und Sozialversicherung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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