Einen Pflegegrad zu beantragen ist Voraussetzung für alle Leistungen der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung. Der Antrag bei der Pflegekasse kann schriftlich, telefonisch oder online gestellt werden. Als Alternative zum Eigenantrag bieten Pflegestützpunkte, Sozialdienste in Krankenhäusern und ambulante Pflegedienste Unterstützung beim Antragsverfahren an. Private Pflegeberater begleiten den gesamten Prozess einschließlich der Vorbereitung auf das Begutachtungsgespräch des MDK, um den bestmöglichen Pflegegrad zu erzielen.

Hintergrund

Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK) bewertet Selbstständigkeit und Fähigkeiten in sechs Lebensbereichen. Eine professionelle Vorbereitung auf das Gutachtergespräch erhöht die Wahrscheinlichkeit, den zutreffenden Pflegegrad anerkannt zu bekommen. Widerspruch gegen den Bescheid ist möglich und bei Unterbewertung oft sinnvoll.

Wann gilt das nicht?

Privat Versicherte mit Pflegezusatzversicherung beantragen Leistungen direkt bei ihrer PKV und dem privaten Pflegeversicherungsunternehmen mit vergleichbarem Verfahren.

Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, frühzeitig eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen, damit private Leistungen den gesetzlichen Pflegegrad ergänzen.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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