Photovoltaik auf dem Praxisdach kann Energiekosten erheblich senken und gleichzeitig steuerliche Abschreibungen ermöglichen. Als Alternative ohne bauliche Maßnahmen bietet der Wechsel zu einem günstigen Ökostromtarif eine einfache Möglichkeit, Energiekosten und CO2-Bilanz zu verbessern. Energieeffizienz-Investitionen in LED-Beleuchtung, Wärmedämmung und effiziente Heizung haben in vielen Fällen kürzere Amortisationszeiten als PV-Anlagen. Ein Solar-Contracting-Modell ermöglicht PV-Nutzung ohne Eigeninvestition, indem ein Contractor die Anlage aufstellt und betreibt.
Hintergrund
Die Rentabilität von Photovoltaikanlagen für Arztpraxen hängt vom Eigenverbrauchsanteil ab. Praxen mit regelmäßigen Betriebsstunden tagsüber haben höheren Eigenverbrauch und kürzere Amortisationszeiten. Seit 2023 sind kleinere PV-Anlagen von der Einkommensteuer befreit, was die steuerliche Behandlung vereinfacht hat.
Wann gilt das nicht?
Praxen in Mieträumen ohne Dachnutzungsrecht können keine eigene PV-Anlage errichten. Hier sind virtuelle Stromdirektlieferverträge oder Ökostrombezug die einzig praktischen Alternativen.
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Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- BMF – Steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen
- KBV – Nachhaltigkeit in der Praxis
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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