Eine PKV-Anwartschaft sichert PKV-Versicherten, die vorübergehend in die GKV wechseln müssen, das Recht auf Wiedereintritt in die PKV ohne erneute Gesundheitsprüfung und zu günstigen Konditionen. Als Alternative zur kleinen Anwartschaft, die nur die Alterungsrückstellungen sichert, bietet die große Anwartschaft vollen Versicherungsschutz bei pausiertem Beitragsniveau. Ohne Anwartschaft muss bei PKV-Rückkehr eine neue Gesundheitsprüfung mit potenziellen Risikoaufschlägen oder Ausschlüssen durchlaufen werden. Für Ärzte, die vorübergehend ins Ausland gehen oder eine Elternzeit nehmen, ist die Anwartschaft oft unverzichtbar.
Hintergrund
Die kleine Anwartschaft kostet nur einen Bruchteil des regulären Beitrags und sichert lediglich die erworbenen Alterungsrückstellungen. Die große Anwartschaft bietet hingegen während der Pausenzeit vollen Versicherungsschutz zum reduzierten Beitrag. Welche Variante passt, hängt von Dauer und Umständen der PKV-Unterbrechung ab.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die dauerhaft in die GKV wechseln, benötigen keine Anwartschaft. Wer unter die Pflichtversicherungsgrenze fällt und keine Rückkehr in die PKV plant, kann auf die Anwartschaft verzichten.
Ärzteversichert berät Ärzte zu allen PKV-Sondersituationen, einschließlich Anwartschaften und Wiedereintrittsoptionen.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- BaFin – Private Krankenversicherung
- GKV-Spitzenverband – Krankenversicherungssystem
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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