Der PKV-Basistarif entspricht in seinen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und ist für PKV-Versicherte gedacht, die ihren regulären Beitrag vorübergehend nicht zahlen können. Als Alternative bietet der nach Paragraf 204 VVG mögliche Tarifwechsel innerhalb der PKV eine Möglichkeit, den Beitrag zu reduzieren ohne Leistungseinbußen des Basistarifs. Eine Selbstbehalt-Erhöhung senkt den monatlichen Beitrag erheblich. Für Ärzte, die dauerhaft in finanzielle Schwierigkeiten geraten, ist die Rückkehr in die GKV bei Erfüllen der Voraussetzungen eine weitere Option.

Hintergrund

Der Basistarif ist kein guter Dauerversicherungsschutz, da er nur Minimalleistungen bietet und der PKV-Arzt als Behandler des Basistarif-Patienten keine höheren GOÄ-Sätze verlangen kann. Er ist als kurzfristiger Schutz in Notlagen gedacht. PKV-Unternehmen sind verpflichtet, ihren Versicherten diesen Tarif anzubieten.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die sich in einer vorübergehenden finanziellen Engpase befinden, sollten primär einen Tarifwechsel nach Paragraf 204 VVG prüfen, der häufig bessere Leistungen bei ähnlichen Beitragsersparnissen ermöglicht.

Ärzteversichert berät Ärzte zu PKV-Optimierungsmöglichkeiten, bevor ein Wechsel in den Basistarif notwendig wird.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →