Verbeamtete Ärzte erhalten Beihilfe vom Dienstherrn, die 50 bis 80 Prozent der Krankheitskosten übernimmt, und schließen für den Restbetrag eine PKV-Beihilfeergänzungsversicherung ab. Als Alternative zur klassischen Beihilfe-PKV-Kombination bieten einige Bundesländer eine pauschale Beihilfe an, die wie ein Arbeitgeberzuschuss zur GKV funktioniert. Die vollständige PKV-Versicherung ohne Beihilfe-Ergänzung ist theoretisch möglich, aber wirtschaftlich in der Regel nachteilig. Beamte Ärzte, die vor der Verbeamtung GKV-versichert waren, können unter bestimmten Bedingungen GKV-versichert bleiben.

Hintergrund

Die Beihilfe reduziert den notwendigen PKV-Beitrag erheblich, da nur der nicht beihilfefähige Anteil versichert werden muss. Für Ärzte mit Familie variiert der Beihilfesatz je nach Familienstand und Kinderzahl. Die Wahl des richtigen Beihilfe-Ergänzungstarifes ist entscheidend für optimalen Schutz und faire Beitragsentwicklung im Alter.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die nur zeitlich befristet verbeamtet sind oder zwischen Beamten- und Angestelltenstatus wechseln, müssen die PKV-Gestaltung bei jedem Statuswechsel neu überprüfen.

Ärzteversichert berät verbeamtete Ärzte zu optimalen Beihilfe-PKV-Kombinationen mit bester Leistung und fairen Langzeitbeiträgen.

Quellen und weiterführende Informationen

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