PKV-Versicherte können durch einen speziellen Beitragsentlastungstarif bereits während der Berufstätigkeit Kapital ansparen, das im Ruhestand den PKV-Beitrag senkt. Als Alternative zum klassischen Beitragsentlastungstarif bietet der Tarifwechsel nach Paragraf 204 VVG in einen günstigeren Tarif mit vergleichbaren Leistungen eine direkte Beitragsreduzierung. Eine Erhöhung des Selbstbehalts senkt den Monatsbeitrag sofort, erfordert aber eigene finanzielle Rücklagen. Frühzeitige Bildung eines separaten Gesundheitssparplans für das Alter kann den Beitragsentlastungstarif in manchen Fällen ersetzen.
Hintergrund
Die PKV-Alterungsrückstellungen mildern den Beitragsanstieg im Alter, gleichen ihn aber nicht vollständig aus. Besonders im Ruhestand, wenn das Einkommen sinkt, kann ein hoher PKV-Beitrag zur Belastung werden. Ein frühzeitig abgeschlossener Beitragsentlastungstarif ist die kostengünstigste Lösung für dieses Problem.
Wann gilt das nicht?
Ärzte mit ausreichenden Ersparnissen und einem soliden Versorgungswerk-Rentenanspruch können die Mehrbelastung im Alter aus eigenen Mitteln tragen und benötigen keinen speziellen Beitragsentlastungstarif.
Ärzteversichert analysiert für jeden Arzt die optimale Strategie zur PKV-Beitragsplanung im Alter.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- BaFin – PKV Alterungsrückstellungen
- GDV – Private Krankenversicherung im Alter
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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