PKV-Beiträge steigen durch Kostensteigerungen im Gesundheitswesen und eine zunehmende Lebenserwartung regelmäßig an, was Versicherte langfristig belasten kann. Als Reaktion auf starke Beitragssteigerungen ermöglicht Paragraf 204 VVG den Wechsel in einen günstigeren Tarif innerhalb desselben Versicherers unter Mitnahme der Alterungsrückstellungen. Ein Makler kann prüfen, ob ein Versichererwechsel unter Anrechnung der Vorversicherungszeit vorteilhaft ist. Die Erhöhung des Selbstbehalts oder der Wegfall nicht genutzter Tarifbausteine senkt den Beitrag unmittelbar.
Hintergrund
PKV-Beitragserhöhungen müssen von einem unabhängigen Treuhänder genehmigt werden und sind inhaltlich begründbar. Sie sind keine willkürlichen Erhöhungen. Langfristig sind PKV-Beiträge oft trotz Anstiegen für gesunde Versicherte günstiger als GKV-Beiträge, da keine Einkommensbindung besteht.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die dauerhaft unter die GKV-Pflichtversicherungsgrenze fallen oder längere Elternzeiten planen, sollten prüfen, ob eine GKV-Mitgliedschaft kurzfristig günstiger wäre.
Ärzteversichert überprüft regelmäßig PKV-Verträge von Ärzten auf Optimierungspotenzial und informiert über sinnvolle Anpassungen.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- BaFin – PKV-Beitragsentwicklung und Treuhänder
- GDV – Statistiken zur PKV-Beitragsentwicklung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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