Die PKV erstattet Geburtskosten einschließlich ärztlicher Leistungen, Krankenhausaufenthalt und Hebammenhilfe nach den vereinbarten Tarifbedingungen. Bei leistungsschwachen Tarifen kann die Erstattung hinter den tatsächlichen Kosten zurückbleiben. Als Alternative bieten viele PKV-Versicherer spezielle Zusatztarife für Schwangerschaft und Geburt an, die über die Grundleistung hinaus erstatten. Für Ärztinnen, die in der PKV sind und eine Geburt planen, lohnt sich eine Tarifprüfung und ggf. ein Tarifwechsel nach Paragraf 204 VVG in einen Tarif mit besserem Geburtsschutz vor der Schwangerschaft.

Hintergrund

PKV-Tarife unterscheiden sich erheblich in der Erstattung von Geburtsleistungen. Besonders bei außerklinischen Geburten oder Geburten in Geburtshäusern gibt es Tarife, die solche Kosten nicht vollständig übernehmen. Eine vorherige Prüfung und ggf. Tarifanpassung ist sinnvoll.

Wann gilt das nicht?

In Tarifen mit sehr gutem Geburtsschutz und hohem Erstattungsniveau für ambulante und stationäre Leistungen sind keine Ergänzungen notwendig.

Ärzteversichert berät Ärztinnen und Ärzte vor der Familienplanung zu optimalen PKV-Tarifen für Schwangerschaft und Geburt.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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