Die PKV erstattet Kurmaßnahmen und medizinische Rehabilitation je nach Tarif unterschiedlich umfangreich. Als Alternative bei einem Tarif ohne Kurleistungserstattung bietet die Deutsche Rentenversicherung medizinische Rehabilitation für berufstätige Ärzte an, wenn die Erwerbsfähigkeit gefährdet ist. Private Zusatztarife für Vorsorgeleistungen können Kuren und Gesundheitsangebote einschließen. Selbst finanzierte Präventionsreisen und medizinisch betreute Gesundheitszentren sind eine weitere Option für Ärzte, die in einen Tarif ohne Kurleistungen versichert sind.
Hintergrund
Nicht alle PKV-Tarife schließen ambulante und stationäre Kuren standardmäßig ein. Medizinisch indizierte Rehabilitation nach Erkrankungen oder Operationen ist hingegen fast immer erstattungsfähig. Für präventive Kuren ist ein Tarif mit entsprechendem Baustein oder die Eigenfinanzierung die gängige Lösung.
Wann gilt das nicht?
Medizinisch notwendige Anschlussheilbehandlungen und stationäre Rehabilitationen nach Krankenhausaufenthalten werden von nahezu allen PKV-Tarifen erstattet und benötigen keine Alternative.
Ärzteversichert prüft PKV-Tarife auf Kur- und Rehabilitationsleistungen und berät zu optimalen Ergänzungen.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Deutsche Rentenversicherung – Medizinische Rehabilitation
- BaFin – PKV Leistungen Rehabilitation
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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